Abfalltransporte nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG

Seit 1980 führen wir Transporte von Abfällen nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) durch. Wir sind durch Senatsverwaltung Berlin autorisiert bundesweit Abfalltransporte durchzuführen.

 

Abfalltransporte dürfen von zugelassenen Transportbetrieben durchgeführt werden, welche alle notwendigen Voraussetzungen für Abfalltransporte erfüllen.


Dazu gehören u. a. folgende Voraussetzungen:

  • alle notwendigen Genehmigungen für den gewerblichen Gütertransport
  • eine Transportgenehmigung für Abfalltransporte (nach TgV)
  • digitale Signatur (eANV), der Abfalltransporte
  • die spezielle Technik für den ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Abfalltransport.
  • Beschilderung der Fahrzeuge
  • persönliche Schutzausrüstung des Fahrpersonals
  • regelmäßig externe Fachkunde-Schulungen der verantwortlichen Personen

Unsere Transport-Genehmigungsnr. lautet: LTG312001662

 

Seit dem 01.04.2010 nehmen wir an dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV) teil und signieren unsere Abfallbegleitscheine in digitaler Form.