Abfalltransporte nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG

Seit 1980 führen wir Transporte von Abfällen nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) durch. Wir sind durch Senatsverwaltung Berlin autorisiert bundesweit Abfalltransporte durchzuführen.
Abfalltransporte dürfen von zugelassenen Transportbetrieben durchgeführt werden, welche alle notwendigen Voraussetzungen für Abfalltransporte erfüllen.
Dazu gehören u. a. folgende Voraussetzungen:
- alle notwendigen Genehmigungen für den gewerblichen Gütertransport
- eine Transportgenehmigung für Abfalltransporte (nach TgV)
- digitale Signatur (eANV), der Abfalltransporte
- die spezielle Technik für den ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Abfalltransport.
- Beschilderung der Fahrzeuge
- persönliche Schutzausrüstung des Fahrpersonals
- regelmäßig externe Fachkunde-Schulungen der verantwortlichen Personen
Unsere Transport-Genehmigungsnr. lautet: LTG312001662
Seit dem 01.04.2010 nehmen wir an dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV) teil und signieren unsere Abfallbegleitscheine in digitaler Form.
Sünkler