Transport- und Lagerversicherung

Seit 1. Januar 2003 gibt es eine neue Form der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Die bisherige ADSp-konforme Speditionsversicherung wird nicht mehr von Versicherern angeboten. Unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) haben die Trägerverbände (BDI, BGA, BSL, HDE) und die Versicherungsmakler die neuen ADSp 2003 ausgearbeitet.
Diese Änderungen ist u. a. neu:
- Es gibt keinen Versicherungsautomatismus mehr.
Wir bieten ihnen weiterhin eine gesonderte Transportversicherung bzw. Lagerversicherung auf besonderen Kundenwunsch an.
Haftungsgrenzen ohne Transport-/ Lagerversicherung
Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 €/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie darüber hinaus je Schadensfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. oder 2 SZR/Kg, je nach dem, welcher Betrag höher ist. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Hafthöchstbeträge im Sinne von Artikel 25 Montrealer Ubereinkommen.
Sünkler